Osteopathie wird bereits von vielen Krankenkassen übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse Kosten für osteopathische Behandlungen als Sonderleistung übernimmt. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Privatrezept über Osteopathie, das häufig für 6 Behandlungen ausgestellt wird.
Vorreiterkrankenkasse der Privatabrechnung von Osteopathie ist die TechnikerKrankenKasse. Seit Januar 2015 können noch 3x im Jahr pauschal 40€ Zuschuss für osteopathische Behandlungen abgerechnet werden. Auch beispielsweise die AOK Niedersachsen, die SKD und die IK bezuschussen Osteopathie.
Sie zahlen dann unter Vorlage eines ärztlichen Privatrezeptes 60 € bar in meiner Praxis und reichen die Rechnung zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die jeweilige Leistungssumme erstattet.
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